Hintergrund
Der Energieausweis ist ein öffentlich rechtlicher Nachweis und gibt einen schnellen und einfachen Überblick über die energetische Qualität von Gebäuden, kann aber das Beratungsinstrument Energieberatung nicht ersetzen.
Die Inhalte eines Energieausweises unterscheiden sich deutlich von denen der Energieberatung - es wird z.B. keine tiefergehenden und detaillierten Informationen zur energetischen Qualität einzelner Bauteile oder der Anlagentechnik geben. Quantifizierte Maßnahmenvorschläge mit einer wirtschaftlichen Bewertung sowie den Vergleich von Maßnahmen werden ausschließlich in einer ausführlichen Energieberatung angeboten.
In der Praxis ist es sinnvoll, die Erstellung von Energieausweisen mit der Durchführung einer Energieberatung zu verbinden, da die Datenaufnahme im Rahmen einer Energieberatung alle Daten umfasst, die auch für die Erstellung eines Energieausweises benötigt werden
Zielgruppe
Architekten, Ingenieure staatlich geprüfte Bautechniker, staatlich geprüfte Heizungs-, Lüftungs- oder Klimatechniker, Meister für Bauwesen (Hochbau) und Meister Haustechnik sowie Projektsteuerer, Fachplaner und Sonderfachleute, Mitarbeiter von Bauträgern und Wohnungsbaugesellschaften
Ziele und Methoden
In diesem Kompaktseminar wird dargestellt welcher Ausweis für welches Gebäude mit welchen Übergangsfristen zu erstellen ist, wer ausstellen darf und wo eine gezielte Energieberatung mit einfließen kann.
Sie lernen wie der Verbrauchsausweis ausgestellt wird und bekommen eine klare Übersicht über die Rechenverfahren des Bedarfsausweises für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie zur Verfügung stehende Kurzverfahren und Vereinfachungen.
Der 1. Tag dient der theoretischen Vermittlung der Inhalte. Der 2 .Tag widmet sich der Praxis der Erstellung der Energiepasses. Die Teilnehmer werden beispielhaft Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis im Kurzverfahren erstellen. Die Berechnungen erfolgen mit Hilfe des Taschenrechners, um die Vorgehensweise bei der Erstellung deutlich zu machen.
Bitte einen Taschenrechner mitbringen!
Die Austellungsberechtigung des Energieausweises für Wohngebäude wird mit diesem Kompaktseminar nicht erlangt.
Schwerpunkte
1. Tag – Der neue Energieausweis
Der Energieausweis im Überblick
I Welcher Ausweis für welches Gebäude?
I Ausstellungsgründe und Inhalte
I Wohngebäude
I Nichtwohngebäude
I Termine und Übergangsfristen
Der Verbrauchsausweis
I Anforderungen
I Vorgehen
- Witterungsbereinigung
- Flächenberechnung
- Vergleichskennwerte Nichtwohngebäude
Der Bedarfsausweis
I Übersicht Rechenverfahren Wohngebäude
- Kurzer Überblick über die Berechnungsgrundlagen
- Neubau: DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10
- Bestand: DIN V 4108-6 und DIN V 4701-12
- Kurzverfahren Bestandsgebäude
- Vereinfachungen
Vom Energieausweis zur Energieberatung
I Bedeutung von EnEV-Nachweisen und Energieausweisen
I Unterschiede für Wohngebäude
I Modernisierungshinweise oder detaillierte Energieberatung
2. Tag – Praxis der Erstellung des Energiepasses
Erstellung des Ausweises auf Grundlage des Verbrauchs sowie auf Grundlage des Bedarfs nach vereinfachten Kurzverfahren anhand von Beispielen aus der Praxis. Das Vorgehen und die notwendigen Berechnungen werden detailliert erläutert und mit dem Taschenrechner berechnet, um die einzelnen Schritte darzustellen. Es werden darüber hinaus zwei bis drei Softwareprodukte kurz vorgestellt.
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