Zielgruppe
Facharbeiter/innen aus den Bereichen Mechatronik, Elektrotechnik/Elektronik, Metall
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzufassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung In einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 18 Monate Berufspraxis oder
3.eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1.das Abfegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2.in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis,
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters / einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik gemäß § 1 Abs. 3 haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Welse glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Weiterhin ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz vorzulegen.
Ziele
Die bundeseinheitliche neue Prüfungsordnung zum Industriemeister Mechatronik ist am 31.10.2005 vom Gesetzgeber verabschiedet worden.
Mit der berufsbegleitenden Weiterbildung bereitet die GRUNDIG Akademie erstmalig auf diese neue IHK-Fortbildungsprüfung vor. Die angehenden Industriemeister Mechatronik werden unter anderem in den Kompetenzbereichen Berufs- und Arbeitspädagogik, kostenbewusstes Handeln, Mitarbeiterführung, Recht, Projektmanagement, Präsentationstechnik, Systemintegration, Technische Applikationen, Konfigurations- und Änderungsmanagement, Support und Service, Qualitätsmanagement fortgebildet.
Schwerpunkte
Teil I: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Rechtsbewusstes Handeln – Betriebswirtschaftliches Handeln – Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung – Zusammenarbeit im Betrieb – Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Teil II: Handlungsspezifische Qualifikationen
(Voraussetzung für den Teil II ist der Nachweis der abgelegten Prüfung von Teil I und die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung – AEVO)
I Handlungsbereich „Technik”
a) Systemintegration
b) Technische Applikationen (Konfigurations- und Änderungsmanagement)
c) Support und Service
I Handlungsbereich „Organisation”
a) Markt- und Kundenbeziehungen, Ökonomisches Handeln
b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme inkl. Projektmanagement
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
I Handlungsbereich „Führung, Personal, Kundenmanagement”
a) Personalführung und -entwicklung
b) Qualitätsmanagement inkl. Vertragsanalyse und Statusreport
|