Die GRUNDIG AKADEMIE bietet gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen und Partnern ein breites Spektrum an Bildung und Weiterbildung.

Aufnahme, Probezeit, Notengebung, Abschlussprüfung, Fachhochschulreife

Aufnahmebedingungen

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Berufsausbildung in einem für die Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens 2 Jahren sowie
  • eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.

Bei Teilzeitunterricht kann die spätere einschlägige berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während des Besuchs der Fachschule abgeleistet werden.

oder eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren (sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitausbildung).

Probezeit

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr. War ein Schüler aus besonderen Gründen während der Probezeit, insbesondere durch nachgewiesene längere Erkrankung, in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, so kann die Probezeit um höchstens drei Monate verlängert werden.

Die Probezeit ist nicht bestanden, wenn die Leistungen am Ende der Probezeit in einem Pflichtfach mit der Note 6 oder in zwei Pflichtfächern mit der Note 5 oder schlechter zu bewerten sind; die Bestimmungen über den Notenausgleich (siehe unten) gelten entsprechend.

Leistungsnachweise

Der Nachweis des Leistungsstands erfolgt durch Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Dokumentationen, mündliche und gegebenenfalls praktische Leistungen.

In zwei- und mehrstündigen Fächern sind im Schuljahr mindestens zwei Schulaufgaben zu fertigen und mindestens ein mündlicher Leistungsnachweis zu erheben.

Die Schule hat im Benehmen mit der Lehrerkonferenz eine über die Mindestzahl hinausgehende Anzahl der im Schuljahr zu fordernden Leistungsnachweise festgelegt (abhängig von der Wochenstundenzahl der jeweiligen Fächer).

Notengebung

Die Note des Zwischenzeugnisses bzw. die Jahresfortgangsnote eines Fachs wird auf Grund der Einzelnoten für schriftliche, mündliche und gegebenenfalls praktische Leistungsnachweise in pädagogischer Verantwortung festgesetzt.

Zur Wahrung der Gleichbehandlung der Teilnehmer hat die Schulleitung im Benehmen mit der Lehrerkonferenz eine Berechnungsgrundlage für die Bildung der Noten festgelegt. Diese hat für die Lehrkräfte unbeschadet ihrer pädagogischen Verantwortung bindende Wirkung.

Notenausgleich

Teilnehmern, deren Jahreszeugnis in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 oder in einem Vorrückungsfach die Note 6 aufweist und die in keinem anderen Vorrückungsfach eine schlechtere Note als 4 erhalten haben, kann durch die Lehrerkonferenz Notenausgleich zugebilligt werden; auf den Notenausgleich besteht kein Rechtanspruch.

Abschlussprüfung

Die Schule legt fest, in welchen der möglichen Prüfungsfächer eine Abschlussprüfung angeboten wird (in der Regel kann jeder Teilnehmer aus 6 Prüfungfächern wählen). Aus diesem Fächerkanon wählen die Teilnehmer spätestens zum Ende des der Abschlussprüfung vorhergehenden Schulhalbjahres vier schriftliche Prüfungsfächer aus.

Nach Abschluss der Prüfungen setzt der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten fest. In Fächern, die Gegenstand der Abschlussprüfung waren, wird die Gesamtnote aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. Bei der Bildung der Prüfungsnote zählt die Note der schriftlichen Prüfung zweifach, die Note der mündlichen Prüfung einfach. Die Jahresfortgangsnote und die Prüfungsnote sind gleichwertig. Bei einem Durchschnitt von n,5 gibt in der Regel in Fächern der schriftlichen Prüfung die Prüfungsnote den Ausschlag, es sei denn, dass die Note der mündlichen Prüfung die Jahresfortgangsnote bestätigt.
In Fächern, die nicht Gegenstand der Abschlußprüfung waren, gilt die Jahresfortgangsnote als Gesamtnote.

Ergänzungsprüfung Fachhochschulreife

Zur Prüfung - durch die festgestellt werden soll, ob die Prüfungsteilnehmer unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Ausbildung über die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen - können alle Schüler im letzten Schuljahr einer mindestens zweijährigen Fachschule mit staatlicher Abschlussprüfung zugelassen werden.

Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Deutsch, Englisch, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Mathematik. In den ersten drei Fächern wird die Note aus dem Abschlusszeugnis der Fachschule übernommen, in Mathematik findet eine gesonderte Prüfung statt, deren Aufgaben das Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt.

IELTS

Im zweiten Schuljahr bieten wir das Wahlfach "Englisch für Hochschule und Beruf" an. Dieses Fach wird mit dem international gültigen IELTS-Zertifikat abgeschlossen.