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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand 15.09.2006

1. Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrags ist der von dem/der Teilnehmer/in ausgewählte Fernlehrgang („der Lehr­gang“). Der Lehrgang dauert die angegebene Periode und beginnt mit der Lieferung des ersten Lehrmaterials. Der Lehrgang bereitet mit Ausnahme der Lehrgänge 12.8 und 12.9 (siehe unten) auf die bundesweit anerkannte Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer vor, die je nach Lehrgang wechseln kann (s. Tabelle). Die Lehrgänge 12.8 und 12.9 werden hausintern geprüft.

 

2. Lehrmaterial

Die Lieferung des Lehrmaterials erfolgt während der ersten sechs Monate jeweils monatlich, ab dem siebten Monat dreimonatlich. Für den Fernlehrgang ist begleitender Unterricht vorgesehen.

 

3. Gesamtkosten und Zahlungsmodalitäten

Der gesamte Lehrgang kostet den/die Teilnehmer/in die angegebenen Gebühren. Dieser Beitrag ist in den jeweils angegebenen monatlichen Raten zu zahlen. Die Zahlung erfolgt nach dem Wunsch des/der Teilnehmer/in monatlich per Lastschrift oder Überweisung. Die erste Rate ist mit Erhalt der ersten Lehrgangslieferung ohne Abzug fällig. Die weiteren Raten sind jeweils zum 1. eines Monats ebenfalls ohne Abzug fällig, auch dann, wenn die Lieferungen nur quartalsweise zugesandt werden. Für den Telelehrer-Service entstehen keine weiteren Kosten, außer den marktüblichen Telefonkosten. Die Lehrgangsgebühren enthalten nicht die jeweils individuell zu leistende Anreise zum, und Unterkunft der Teilnehmer/innen am Ort der Präsenzseminare. Falls der/die Teilnehmer/in eine Verdoppelung der Pensen wünscht, ist dies auf Anfrage abhängig von den Versandmöglichkeiten der GRUNDIG AKADEMIE durchführbar, jedoch mit einer Verdoppelung der monatlichen Gebühren, nicht der Gesamtgebühren, verbunden.

 

4. Ermäßigungen

Gruppen ab drei Personen erhalten bei gleichzeitiger Anmeldung und vollständiger Durchführung des Lehrgangs 5% Ermäßigung auf die Lehrgangskosten, die auf die letzte Rate angerechnet werden. Wiederanmelder für weitere Kurse, und Soldaten der Bundeswehr, die Lehrgänge im Rahmen des Berufsförderungsdienstes absolvieren, erhalten bei entsprechendem Nachweis und vollständiger Durchführung des vorherigen Lehrgangs innerhalb von drei Jahren nach dessen Ende 10% Ermäßigung auf die Lehrgangskosten. Ein Anspruch besteht nicht.

 

5. Laufzeit und Kündigung des Vertrags

Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten ab dem Tag der Anmeldung („Vertragsschluss“), sofern nicht vom Widerrufsrecht innerhalb von 28 Tagen („Probemonat“) nach Erhalt der ersten Lieferung Gebrauch gemacht wurde. Falls der/die Teilnehmer/in einen späteren Lehrgangsbeginn wünscht, beginnt der Vertrag mit dem Tag der ersten Lieferung. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss. Danach kann der/die Teilnehmerin den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht des Veranstalters und des/der Teilnehmer/in, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Im Falle einer Kündigung auch innerhalb der Widerrufsfrist entstehen Gebühren von € 30,-, falls die GRUNDIG AKADEMIE bei der Beschaffung der IHK-Zulassung tätig geworden ist (IHK-Service). Mit dem Bestehen der entsprechenden Prüfung gilt der Lehrgang als abgeschlossen und die Leistungspflicht der GRUNDIG AKADEMIE als beendet.

 

6. Pausen und Nachbetreuung

Falls der/die Teilnehmende über die normale Lehrgangszeit hinaus mehr Zeit benötigen, kann unser kompletter Service kostenlos bis zu 12 Monaten über die Vertragslaufzeit genutzt werden. Wenn bereits während des Lehrgangs eine Pause gewünscht wird und diese schriftlich beantragt wird, entspricht dies einer Vertragsaussetzung auf gemeinsamer Basis, die sich nicht

auf die Gesamtlaufzeit des Vertrags oder die Kündigungsfristen, sehr wohl aber auf die Nachbetreuungszeit auswirkt, auf die die gewünschten Pausenmonate angerechnet werden.

 

7. Angebotsdauer

Die Kosten für jeden Lehrgang bleiben vom 01.10. 2006 bis zum 30.06.2007 gleich. Alle Verträge, die in dieser Zeit geschlossen werden, werden zu den in der Tabelle genannten Gesamtkosten und monatlichen Raten über ihre gesamte Laufzeit geschlossen.

Gebührenerhöhungen finden in dieser Zeit für den/die Teilnehmer/in nicht statt. Davon ausgenommen sind die Gebühren, die die IHK zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung dem/der Teilnehmer/in in Rechnung stellt und auf die die GRUNDIG AKADEMIE keinen Einfluss hat.

 

8. Ort, Dauer und Häufigkeit des begleitenden Unterrichts

Der Lehrgang sieht begleitenden Unterricht im oben genannten Umfang vor. Dieser teilt sich bei den Lehrgängen 12.1–12.6 auf in ein Einführungsseminar und Begleitseminare, die je nach Lehrgang stattfinden und abhängig von der Gesamtstundenzahl des begleitenden Unterrichts sind. Alle diese Seminare sind halbtägig und einmalig zu besuchen; hinzukommen lehrgangsabhängig Vorbereitungsseminar(e), die einmalig zu besuchen sind.

Das Vorbereitungsseminar leistet die unmittelbare Prüfungsvorbereitung. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn die Teilnehmenden alle Lehrgangsgebühren ordnungsgemäß beglichen haben. Beim Lehrgang 12.7 wird ein vierstündiges Einführungsseminar und ein Vorbereitungsseminar angeboten. Die Lehrgänge 12.8 und 12.9 sehen nur ein Einführungsseminar vor.

Das Einführungsseminar findet zu Beginn eines Lehrgangs in der Regel samstäglich in allen Studienzentren statt. Die Begleitseminare sollen in Abhängigkeit von dem Stand der durch den/die Teilnehmer/in bearbeiteten Pensen besucht werden. Der Seminarort aller Seminare richtet sich nach dem jeweils gültigen Terminplan, der allen Teilnehmenden zu Beginn ihres Lehrgangs mitgeteilt wird. Die Teilnahme an allen Seminaren ist verbindlich und muss durch die Teilnehmenden unter Wahrung der Anmeldefristen rechtzeitig angezeigt werden. Buchungen müssen schriftlich unter Benutzung der entsprechenden Formblätter erfolgen.

Die GRUNDIG AKADEMIE behält sich vor, Seminare mit weniger als 5 Teilnehmeranmeldungen abzusagen. Alle Angemeldeten werden spätestens zwei Wochen nach Anmeldeschluss über Absagen informiert.

 

9. Notwendige Vorbildung des/der Teilnehmers/in und Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Prüfung vor einer IHK wird durch deren Rechtsvorschriften geregelt. Der/Die Teilnehmer/in muss von sich aus sicherstellen, diese Qualifikationen zu besitzen. Die GRUNDIG AKADEMIE kann auf Wunsch des/der Teilnehmers/in Hilfe bei der Überprüfung der Qualifikationen leisten (IHK-Service), einzig maßgeblich bleibt jedoch die zuständige Stelle. Dieser Service ist für alle Teilnehmer/innen vollständig durchgeführter Lehrgänge kostenlos.

 

10. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrages ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

 

11. Zulassung der Lehrgänge

Alle Lehrgänge sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der angegebenen Zulassungsnummer zugelassen worden.

 

12. Gliederung der Fernlehrgänge

 

12.1. Gepr. Betriebswirt/Gepr. Betriebswirtin

Der Lehrgang gliedert sich entsprechend der Prüfung in:

  • Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
  • Führung und Management im Unternehmen
  • Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch

Näheres regeln die Lehrgangsanleitung und die Lehrgangsbroschüre.

 

12.2. Gepr. Technischer Betriebswirt/Gepr. Technische Betriebswirtin

Der Lehrgang gliedert sich in folgende Teile:

  • Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
  • Management und Führung
  • Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil

Näheres regeln die Lehrgangsanleitung und die Lehrgangsbroschüre.

12.3. Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in IHK

Der Lehrgang gliedert sich in folgende Teile:

Funktionsübergreifender Prüfungsteil:

  • Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Recht
  • Elektronische Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechniken

Funktionsspezifischer Prüfungsteil:

  • Buchführung und Buchhaltungsor­ganisation, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse
  • Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Finanzwirtschaft der Unternehmung und Planungsrechnung

Näheres regeln die Lehrgangsanleitung und die Lehrgangsbroschüre.

 

12.4. Geprüfter Fachkaufmenn/Geprüfte Fachkauffrau für Marketing

Der Lehrgang gliedert sich in folgende Teile:

  • Projekt- und Produktmanagement im Marketing
  • Anwendung der Marketinginstrumente
  • Marktforschung und Marketingstatistik
  • Rechtliche Aspekte im Marketing
  • Präsentation, Moderation und fachliche Füjhrung von Marketingprojekten

Näheres regeln die Lehrgangsanleitung und die Lehrgangsbroschüre.

12.5. Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin

  • Der Lehrgang gliedert sich in folgende Teile:
  • Unternehmensführung- und steuerung
  • Handelsmarketing
  • Führung und Personalmanagement
  • Volkswirtschaft für die Handelspraxis
  • Beschaffung und Logistik
  • Handelsmarketing und Vertrieb
  • Handelslogistik
  • Außenhandel
  • Mitarbeiterführung und Qualifizierung

Näheres regeln die Lehrgangsanleitung und die Lehrgangsbroschüre.

12.6. Wirtschaftsassistent/in IHK

Der Lehrgang gliedert sich in folgende Teile:

  • Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Betriebswirtschaftslehre/Organisationslehre
  • Recht
  • EDV, Informations- und Kommunikationstechniken
  • Rechnungswesen
  • Steuern
  • Arbeitsmethodik, Führung
  • Lösung einer situationsbezogenen Aufgabe mit Prüfungsgespräch

Näheres regeln die Lehrgangsanleitung und die Lehrgangsbroschüre.

 

12.7. Immobilienfachwirt/in IHK

Der Lehrgang gliedert sich in folgende Teile:

Grundlegende Qualifikationen:

  • Betriebs- und Volkswirtschaft
  • Management, Kommunikation und Personalwirtschaft
  • Recht in der Immobilienwirtschaft

Handlungsspezifische Qualifikationen:

  • Objektmanagement
  • Projektentwicklung und -realisierung
  • Grundstücksverkehr

Näheres regeln die Lehrgangsanleitung und die Lehrgangsbroschüre.

 

12.8 Immobilienmakler GA

Der Lehrgang gliedert sich in folgende Teile:

  • Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Recht in der Immobilienwirtschaft
  • Grundstückswertermittlung
  • Finanzierung und Versicherungen, Steuern
  • Maklerpraxis

Näheres regeln die Lehrgangsanleitung und die Lehrgangsbroschüre.

 

12.9 Haus- und Grundstücksverwalter GA

Der Lehrgang gliedert sich in folgende Teile:

  • Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Recht in der Immobilienwirtschaft
  • Management, Marketing und Controlling in der Hausverwaltung
  • Praxis der Haus- und Grundstücksverwaltung
  • Facility Management

Näheres regeln die Lehrgangsanleitung und die Lehrgangsbroschüre.