I Home I Neu I Projekte I Partner I Jobs I Übersicht I Download I Anfahrt

I Impressum

Fachschule für Technik

E-Learning

Fernunterricht

Lehrgänge
Vorteile
FAQ
Service

AGB
Infoanforderung

IT-Training

Management

Berufsbegleitende
Weiterbildung

Qualifizierung
mit finanzieller
Förderung

GA Gera

Grundig Akademie Gruppe

Suche

FAQ

1. Wozu gibt es die Präsenzphasen (Begleitseminare und Vorbereitungsseminare) im
Fernunterricht?

2. Wie kann ich meinen Lernfortschritt überprüfen?

3. Was ist eine IHK-Prüfung?

4. Wer entscheidet, ob ich zur IHK-Prüfung zugelassen werde?

5. Wer ist die ZFU?

6. Was bedeutet die ZFU-Zulassung?

7. Gibt es Möglichkeiten der Kostenerstattung?

8. Welche Vor- und Nachteile hat ein Fernlehrgang für mich?

9. Was ist ein Monatspensum?


1. Wozu gibt es die Präsenzphasen (Begleitseminare und Vorbereitungsseminare) im
Fernunterricht?

Die Begleitseminare dienen dazu, mögliche Wissenslücken zu schließen und um Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durch Wiederholungen und Anwendung Ihres Wissens zu vertiefen. Die Vorbereitungsseminare besuchen Sie, um sich gezielt auf die Prüfung vor der IHK vorzubereiten. Ganz wichtig: Die Präsenzphasen dienen auch dem Austausch mit anderen Teilnehmer/innen über Lernfortschritte und möglichen Schwierigkeiten und fördern so Ihre Motivation.

2. Wie kann ich meinen Lernfortschritt überprüfen?
Im Fernunterricht haben Sie sehr gute Möglichkeiten, Ihren Lernfortschritt so objektiv wie möglich zu überprüfen: Nach jeder Lektion senden Sie Kontrollaufgaben an Ihre Korrektoren, von denen Sie Ihre Aufgaben schnellstmöglich zurückerhalten - bewertet, wo nötig erläutert und kommentiert.

3. Was ist eine IHK-Prüfung?
Die meisten unsere Lehrgänge bereiten Sie auf einen öffentlich-rechtlichen Abschluss vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) vor. Diese Lehrgänge sind daher ausgerichtet an den Vorgaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHT) in Form seiner Rahmenstoffpläne. Diese Rahmenstoffpläne legen verbindlich für jeden Lehrgang seine Inhalte fest, an die sich alle Veranstalter bei der Vermittlung des Lernstoffs halten müssen. Die jeweilige IHK erlässt eine Prüfungsordnung, die u.a. festlegt, wer unter welchen Bedingungen an den Prüfungen teilnehmen darf: Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, selbst dafür zu sorgen, dass er/sie die Prüfungsvoraussetzungen vor Antritt einer Fort- oder Weiterbildung, z.B. auch Fernunterricht, erfüllt.

4. Wer entscheidet, ob ich zur IHK-Prüfung zugelassen werde?
Diese Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Stelle, d.h. diejenige Industrie- und Handelskammer, vor der Sie die Prüfung ablegen. Die GRUNDIG AKADEMIE kann Ihnen auf Wunsch bei der Feststellung Ihrer Eignung und Qualifikationen behilflich sein.

5. Wer ist die ZFU?
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) dafür zuständig, Lehrgänge, die im Fernunterricht angeboten werden, zu überprüfen und zuzulassen. Kein Lehrgang darf angeboten werden, wenn er nicht durch die ZFU staatlich zugelassen ist, es sei denn, es wäre ein sogenannter "Hobby-Lehrgang", der ausschließlich der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dient. Die Überprüfung untersucht fachlich und didaktisch, ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang zu erreichen ist. Auch die Werbung, Information und Vertragsgestaltung müssen dem FernUSG entsprechen.

6. Was bedeutet die ZFU-Zulassung?
Die Zulassung durch die ZFU ist ein Qualitätssiegel. Sie bescheinigt u.a., dass mit dem Lehrgang das angestrebte Ziel auch tatsächlich erreicht werden kann, dass der Lehrgang zum Zeitpunkt der Zulassung dem Stand der Fachwissenschaft entspricht, dass der Bezug zur Praxis beachtet worden ist, der Lehrgang didaktisch aufbereitet wurde, und dass die pädagogische Betreuung / Lernkontrolle während der Teilnahme gesichert ist.

7. Gibt es Möglichkeiten der Kostenerstattung?
Aufwendungen, die Sie für Ihre berufliche Weiterbildung haben, sind beim Lohnsteuerjahresausgleich oder bei Ihrer Einkommenssteuererklärung steuerlich absetzbar nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG). Falls Sie an einem Fernlehrgang teilnehmen, der für Sie eine Weiterbildungsmaßnahme in Ihrem ausgeübten Beruf darstellt, können Sie die Eigenbelastungen voll als Werbungskosten geltend machen. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt. Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Kostenerstattung über das sogenannte "Meister-Bafög" oder über die Agentur für Arbeit zu erhalten.

8. Welche Vor- und Nachteile hat ein Fernlehrgang für mich?
Vor- und Nachteile ergeben sich häufig aus Ihrer individuellen Lebenssituation. Die Vorteile des Fernunterrichts haben wir extra gefasst, weil wir von seinen Qualitäten überzeugt sind: Sie lernen zu Hause, wann und wo Sie wollen - völlig flexibel und neben dem Beruf. Nachteile ergeben sich aber gerade auch dadurch, dass viele Teilnehmer/innen das Fernstudium berufsbegleitend durchführen, also in der Zeit, die noch neben der für den Beruf reservierten Zeit übrig bleibt. Das bedeutet, dass Sie für Ihre Familie, Ihre Freunde und Bekannten, vielleicht auch für das eine oder andere Hobby, weniger Zeit übrig haben werden - also für einen wichtigen Teil Ihres Lebens. Sprechen Sie am besten vor einer endgültigen Entscheidung mit den Personen, die Ihnen wichtig sind - um so besser sind Sie dann im Fernunterricht motiviert!

9. Was ist ein Monatspensum?
Ein Monatspensum besteht aus einer Anzahl von Lehrheften. Zusammengenommen stellen sie die Menge dar, die Sie pro Monat für die Bearbeitung einplanen sollten. Um Ihnen die Möglichkeit der Gewöhnung an die (Monats-)Pensen zu bieten, schicken wir Ihnen im ersten Halbjahr Ihr Lehrmaterial monatlich zu; danach haben Sie sich bestimmt schon gut eingerichtet und können auch mit vierteljährlichen Lieferungen gut zurecht kommen - die Einteilung der Pensen entnehmen Sie aus Ihrem individuell für Sie zusammengestellten Versand-Plan.

zurück zum Anfang