Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Energieberater
Mit dem neuen
Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird nicht nur die Ausstellung von Energieausweisen usw. neu geregelt, sondern es gibt auch für den Energieberater eine neue Verordnung was die Durchführung und
Zulassungsvoraussetzungen betrifft. So dürfen Berufsgruppen mit einer akademischen Ausbildung und entsprechenden Qualifikationen diese deutlich verkürzen. Das neue GEG gilt bereits seit November letzten
Jahres und für die Ausbildung Energieberater sind die neuen Regelungen seit 04.01.2021 in Kraft getreten.
Die Grundig Akademie bietet die Ausbildung Energieberater Wohngebäude nach der neuen
Verordnung bereits an. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.
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