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Bautechnik - Ausbildungsinhalte

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Wenn Sie auf dieser Seite gelandet sind, dann haben Sie - aus Ihrer Sicht - einen der interessantesten und abwechslungsreichsten Berufe: einen der Baubranche. Sie möchten weiterhin in diesem Bereich tätig sein, stellen sich aber in letzter Zeit immer häufiger die Frage: war das Alles oder kann ich noch mehr erreichen?
Falls dies zutrifft, sollten Sie die folgenden Seiten über die Ausbildung zum/zur "Staatlich geprüften Bautechniker/in" in Ihre Überlegungen einbeziehen. Im Gegensatz zu einem Studium dauert diese Ausbildung im Vollzeitunterricht nur zwei Jahre - ein nicht zu unterschätzender Zeitfaktor in einer schnelllebigen Gesellschaft.

Die Inhalte der Ausbildung zum/r staatlich geprüften  Bau- Techniker/in ist durch verbindliche Lehrpläne und Stundentafeln geregelt.

Im ersten Ausbildungsabschnitt werden durch Grundlagenfächer (Mathematik, Physik, Chemie, Darstellende Geometrie, Vermessung, sowie Deutsch und Englisch) die Voraussetzungen für die Anwendungsfächer des zweiten Ausbildungsabschnitts geschaffen. Dieser beinhaltet u. a. die Fächer Baukonstruktion, Verdingung und Abrechnung, Baubetrieb, Baurecht und Bauplanung sowie Baustatik.

Die Ausbildung erfolgt unter Einsatz von CAD-Systemen, Ausschreibungsprogrammen und Simulationssystemen für statische Probleme. Die Fächer werden von erfahrenen Architekten und Bauingenieuren unterrichtet, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit den neuesten Erfordernissen des Bauwesens vertraut sind.

Ein Baumaschinenseminar (Einweisung in den Betrieb von Kränen, Baggern und Verdichtungswerkzeugen) bei der Bayerischen Bauakademie in Feuchtwangen ist ebenfalls Gegenstand der Ausbildung.

 

Als Fachkraft des Bauhandwerks werden Sie durch die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Bautechniker/in befähigt, in der mittleren Führungsebene in folgenden Bereichen tätig zu werden:

Bauplanung in Ingenieurbüros oder bei Bauträgern

Bauüberwachung bei Baubehörden

Bauleitung bei Baufirmen oder Bauträgern

Gebäudemanagement bei Firmen, Krankenhäusern und Behörden

Beratung bzw. Vertrieb im Bereich der Baustoffe und der Energieeinsparung

Die Bauvorlageberechtigung nach Art. 68, Abs. 3 der BayBO erhalten Absolventen mit bestandener Abschlussprüfung.
Außerdem liegen die Voraussetzungen zur Befreiung von Teil II der Meisterprüfung im Bauhandwerk vor.

 

Wünschen Sie weitere Informationen ?

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns freuen, Sie in unserem Haus begrüßen zu dürfen.