Bautechnik - Ausbildungsinhalte
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Wenn Sie auf dieser Seite gelandet sind, dann haben
Sie - aus Ihrer Sicht - einen der interessantesten und
abwechslungsreichsten Berufe: einen der Baubranche. Sie möchten
weiterhin in diesem Bereich tätig sein, stellen sich aber in letzter
Zeit immer häufiger die Frage: war das Alles oder kann ich noch mehr
erreichen?
Falls dies zutrifft, sollten Sie die folgenden Seiten über die
Ausbildung zum/zur "Staatlich geprüften Bautechniker/in" in Ihre
Überlegungen einbeziehen. Im Gegensatz zu einem Studium dauert diese
Ausbildung im Vollzeitunterricht nur zwei Jahre - ein nicht zu
unterschätzender Zeitfaktor in einer schnelllebigen Gesellschaft.
Die Inhalte der Ausbildung zum/r staatlich geprüften Bau- Techniker/in ist durch verbindliche Lehrpläne und Stundentafeln geregelt.
Im ersten Ausbildungsabschnitt werden durch Grundlagenfächer (Mathematik, Physik, Chemie, Darstellende Geometrie, Vermessung, sowie Deutsch und Englisch) die Voraussetzungen für die Anwendungsfächer des zweiten Ausbildungsabschnitts geschaffen. Dieser beinhaltet u. a. die Fächer Baukonstruktion, Verdingung und Abrechnung, Baubetrieb, Baurecht und Bauplanung sowie Baustatik.
Die Ausbildung erfolgt unter Einsatz von CAD-Systemen, Ausschreibungsprogrammen und Simulationssystemen für statische Probleme. Die Fächer werden von erfahrenen Architekten und Bauingenieuren unterrichtet, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit den neuesten Erfordernissen des Bauwesens vertraut sind.
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Ein Baumaschinenseminar (Einweisung in den Betrieb von
Kränen, Baggern und Verdichtungswerkzeugen) bei der Bayerischen
Bauakademie in Feuchtwangen ist ebenfalls Gegenstand der Ausbildung. |
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Als Fachkraft des Bauhandwerks werden Sie durch die
Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Bautechniker/in befähigt, in
der
mittleren Führungsebene in folgenden Bereichen tätig zu werden:

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Bauplanung
in Ingenieurbüros oder bei Bauträgern |

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Bauüberwachung
bei Baubehörden |

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Bauleitung
bei Baufirmen oder Bauträgern |

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Gebäudemanagement
bei Firmen, Krankenhäusern und Behörden |

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Beratung bzw. Vertrieb
im Bereich der Baustoffe und der Energieeinsparung |
Die Bauvorlageberechtigung nach Art. 68, Abs. 3 der
BayBO erhalten Absolventen mit bestandener Abschlussprüfung.
Außerdem liegen die Voraussetzungen zur Befreiung von Teil II der
Meisterprüfung im Bauhandwerk vor.
Wünschen Sie weitere Informationen ?
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben,
würden wir uns freuen, Sie in unserem Haus begrüßen zu dürfen.
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