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Fachschule für Technik - Fördermöglichkeiten

Während der Ausbildung besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung.

1. Förderung nach Sozialgesetzbuch (SGB III)

Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. REHA) ist hier eine sogenannte notwendige Förderung möglich. Auskunft erteilt das zuständige Arbeitsamt.

2. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)

Kommt eine Förderung nach SGB III nicht in Frage, dann kann bei der zuständigen Stadt oder Landkreisverwaltung eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) beantragt werden.

3. Zuschuss zu den Schulgebühren

Falls keine öffentliche Förderung vorliegt, kann ein Zuschuss zu den Schulgebühren von derzeit € 726,- pro Schuljahr beantragt werden. Dieser Zuschuss wird auch bei BAFöG gewährt. Die Beantragung geschieht durch die Schule.