Lehrgangsgebühren der FS für Technik
Vollzeitausbildung
Schulgeld / Jahr |
2.400,00 € |
Schulgeldersatz / Jahr |
825,00 € |
Ihre Kosten pro Jahr |
1.575,00 € |
Ihre Kosten pro Monat |
131,25 € |
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Falls Sie unseren Vorkurs zur Fachschulausbildung besuchen, werden Ihnen
von der bereits bezahlten Vorkursgebühr 400,00 € gutgeschrieben!
Dadurch reduzieren sich die dann noch zu zahlenden monatlichen Kosten auf:
2 Jahre Schulgeld |
4.800,00 € |
minus 2 Jahre Schulgeldersatz |
1.650,00 € |
minus
Anteil Vorkursgebühr |
400,00 € |
Lehrgangskosten über 2 Jahre |
2.750,00 € |
Lehrgangskosten pro Monat |
114,58 € |
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Teilzeitausbildung
Schulgeld / Jahr |
1.500,00 € |
Schulgeldersatz* / Jahr |
825,00 € |
Ihre Kosten pro Jahr |
675,00 € |
Ihre Kosten pro Monat |
56,25 € |
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Falls Sie unseren Vorkurs zur Fachschulausbildung besuchen, werden Ihnen
von der bereits bezahlten Vorkursgebühr 400,00 € gutgeschrieben!
Dadurch reduzieren sich die dann noch zu zahlenden monatlichen Kosten auf:
4 Jahre Schulgeld |
6.000,00 € |
minus 4 Jahre Schulgeldersatz* |
3300,00 € |
minus
Anteil Vorkursgebühr |
400,00 € |
Lehrgangskosten über 4 Jahre |
2.300,00 € |
Lehrgangskosten pro Monat |
47,92 € |
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Nicht berücksichtigt in dieser Aufstellung sind die einmalige Einschreibegebühr von
30,00 € sowie die Prüfungsgebühr von 180,00 €.
Je nach persönlicher Situation besteht die Möglichkeit der Förderung über Schüler-BAföG oder Meister-BAföG
* Schulgeldersatz nach Art. 47 Abs. 3 bis 5 BaySchFG
Höhe der Förderung:
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75,-- Euro pro Schüler/Monat bei staatlich anerkannten Schulen
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11 Unterrichtsmonate pro Schuljahr
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Schulgeldersatz entfällt, wenn dem Schüler im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung das Schulgeld zu ersetzen ist.
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Der Schulgeldersatz wird durch die Schule beantragt
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