Gemäß unmittelbar geltendem EG-Recht können die Zollbehörden bestimmen, dass schriftlich zu erledigende Förmlichkeiten auf der Grundlage von Informatikverfahren durchgeführt werden.
Die von der Europäischen Gemeinschaft schrittweise (= mittels Subsystemen) eingeführte Integration der IT-gestützten Zollabwicklung ist inzwischen weit vorangeschritten. Aktuell ist es in der täglichen Praxis nur noch eingeschränkt möglich, Waren außerhalb des IT-Verfahrens ATLAS (= Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) zollamtlich abfertigen zu lassen. Dementsprechend bewertet ein Großteil inländischer Unternehmen diese Entwicklung als komplexe Herausforderung, die es zu bewältigen gilt.
Die nachstehend angeführten Subsysteme
I Elektronischer Zolltarif (EZT),
I Summarische Anmeldung (SumA),
I Freier Verkehr (Normal- und vereinfachte Verfahren),
I Zolllagerverfahren (Normal- und vereinfachte Verfahren),
I Nacherhebung, Erlass, Erstattung (NEE),
I Versand / NCTS (Normal- und vereinfachte Verfahren),
I Aktive Veredelung und Umwandlung (AV / UW) und
I Ausfuhrverfahren
sind insbesondere auch wegen ihrer zumindest teilweise bestehenden Verwobenheit allesamt Seminargegenstand.
Zielgruppe
Leitende Mitarbeiter, Angehörige der Operativebene im- und exportorientierter Unternehmen.
Ziele
Die Seminarteilnehmer lernen alle Subsysteme des IT-Verfahrens „ATLAS“ kennen. Darüber hinaus wird ein grundlegendes Verständnis für zollrechtlichen Zusammenhänge entwickelt.
Methoden
Vortrag und Präsentation, Diskussion
Schwerpunkte
l Teilnahmevoraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten
l Aufbau und Systematik des EZT
l Anwendungsmöglichkeiten und Zugriff auf die „Erläuterungen“
l Darstellung des Datenflusses aller anderen ATLAS-Verfahren
l Nutzungsbedingte Rechtswirkungen / Rechtsfolgen
l Internetzollanmeldungen
l Behandlung noch nicht in ATLAS implementierter Vorgänge
l Führung des umsatzsteuerrechtlichen Ausfuhrnachweises.
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