Termine
Nürnberg
24.09.2010
Hamburg
08.10 2010
Dauer
1 Tag
9:00 - 17:00 Uhr
Preis
€ 420 inkl. Lehrmaterial, Mittagessen und Getränken
Seminarort
Nürnberg, Hamburg
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Ihr Akkreditiv schreibt die Vorlage eines Ursprungszeugnisses vor. Die Bestimmungen des Abnehmerlandes setzen voraus, dass Ihre Ware von einem Ursprungszeugnis oder einer beglaubigten Rechnung begleitet wird. In derartigen Fällen müssen Sie Anforderungen erfüllen, die Sie möglicherweise nicht oder nur ungenügend kennen. Sie wollen Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung vorübergehend ins Ausland befördern, aber die Einfuhrprozeduren vermeiden und auch keine hohen Geldbeträge an der Grenze hinterlegen? Dieses Problem lösen Sie mit einem Carnet, sofern Sie richtig damit umgehen.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Vertriebs- und Exportleiter, Export-Sachbearbeiter
Ziele
Die Seminarteilnehmer lernen die materiellen und formellen Voraussetzungen für die Beantragung von Ursprungszeugnissen kennen sowie die Einsatzmöglichkeiten für das Carnet ATA, die Vorteile des Einsatzes eines Carnet ATA und den sicheren Umgang damit.
Methoden
Vortrag und Präsentation, Kleingruppenarbeit, Fallstudien aus der Praxis, Diskussion, Erfahrungsaustausch
Schwerpunkte
l Ursprungszeugnisse und Beglaubigungen
• Das Ursprungszeugnis – wann wird es benötigt?
• Wie bestimmt man den Ursprung?
• Ursprungsbegründende Tatbestände
• „Eigener“ Betrieb und „anderer“ Betrieb & Folgerungen
• Bestimmung des Ursprungs von wesentlichen Ersatzteilen
• Beglaubigungen im Zusammenhang mit Boykottmaßnahmen
• Beglaubigungen von sonstigen Außenhandelspapieren wie Handelsrechnungen
l Zeit und Geld sparen mit Carnet ATA
• Vorübergehende Einfuhr von Waren allgemein
• Vorübergehende Einfuhr von Waren mit Carnet
• Beantragung eines Carnets
• Behandlung des Carnets durch die ausländischen Zollstellen
• Unregelmäßigkeiten im Carnet-Verfahren (Verkauf, Verlust etc.)
• Zollzahlung durch den Zollbürgen
• Das Anschlusscarnet
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