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Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB bzw. AEO)

Termine

Nürnberg
25.10.2010
12.01.2011

Hamburg
01.12.2010
07.02.2011

Düsseldorf
05.11.2010
10.01.2011

Dauer

1 Tag
9:00 - 17:00 Uhr

Preis

€ 420 inkl. Lehrmaterial, Mittagessen und Getränken

Seminarort

Nürnberg

Trainer

Holger Kaune

Dipl. Finanzwirt

 

 

 

Die Sicherung der Lieferkette ist eine weltweite Aufgabe. Das Rechtsinstitut des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (auch ZWB oder AEO) ist als europäischer Beitrag zur Sicherung derselben zu verstehen. Es ist damit zu rechnen, dass immer mehr Staaten ein ähnliches Instrument schaffen werden. Die gegenseitige Anerkennung dieser Stati im Rahmen internationaler Abkommen stellt zudem einen bedeutsamen Vorteil dar; so kann ein zollseitiges Kontrolldoppelungsverfahren vermieden werden.

Die Eigenschaft des AEO, eine in der Europäischen Gemeinschaft durch Verleihung eines Zertifikats zuerkannte amtliche Vertrauensbestätigung, wird selbstverständlich EU-weit anerkannt. Dies sollte erstrebenswert für alle Unternehmen sein, die Drittlandsgrenzen überschreitend waren-bezogen tätig sind.

Zielgruppe

Leitende Mitarbeiter, Angehörige der Operativebene im- und exportorientierter Unternehmen.

Ziele

Die Seminarteilnehmer lernen maßgebende Kriterien kennen , die zur Erlangung des Status eines „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ erfüllt sein müssen.

Das für eine erfolgreiche Antragstellung erforderliche Wissen wird vermittelt. Hierzu gehört auch eine ausführliche Besprechung des „Fragenkatalogs zur Selbstbewertung“.

Methoden

Vortrag und Präsentation, Beispiele, Übungen,

Schwerpunkte

l Varianten des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“

AEO C (= zollrechtliche Vereinfachungen),

AEO S (= Sicherheit),

AEO F (= zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit)

l Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen für Im- und Exportwaren

l Erreichung eines EU-weit übereinstimmenden Sicherheitsniveaus durch Datenaustausch

l Ziel- und risikoorientiertes Zollkontrollverfahren durch Vorabübermittlung sicherheitsrelevanter Sendungsdaten;

l Darlegungs- und Nachweispflichten des Antragsstellers hinsichtlich

Zoll- und Steuerredlichkeit,

Zahlungsfähigkeit,

Buchführung

Sicherheitsstandards

l Erleichterungen und Vorteile eines ZWB.

 

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