NEU! –
Zusatzqualifikationen im Bereich
Elektrotechnik
Alle
die keinen Elektroberuf erlernt haben
(sogenannte Fremdgewerke), dürfen keine
elektrotechnischen Tätigkeiten
durchführen. Aber um bestimmte Arbeiten
an elektrischen Anlagen und
Betriebsmitteln ausführen zu können,
gibt es für die Fremdgewerke
entsprechende Zusatzqualifikationen.
Die gesetzlichen Regelungen
ermöglichen Unternehmen, bestimmte
wiederkehrende elektrotechnische
Tätigkeiten von
„Nicht-Elektrofachkräften“ durchführen
zu lassen, wenn sich die Mitarbeitenden
zur „Elektrofachkraft für festgelegte,
wiederkehrende Tätigkeiten“ ausbilden
lassen. Dies bringt Ihrem Unternehmen
Wettbewerbsvorteile. Sie reduzieren
Kosten durch geringere Fremdleistungen,
da Sie Lösungen aus einer Hand anbieten
und erhöhen gleichzeitig die
Zufriedenheit Ihrer Kunden.
Daneben gibt es noch die
kürzere Ausbildung zur Elektrotechnisch
unterwiesenen Person (EuP) für
Fremdgewerke, mit der Sie bestimmte
grundlegende Aufgaben durchführen
können.
Weitere
Informationen zu unserem
Seminarangebot im Bereich
Elektrotechnik finden Sie
hier.
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