Digitale
Barrierefreiheit wird
gesetzlich verbindlich
– handeln Sie
jetzt!
Ab
dem 28. Juni 2025
tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
(EU-Richtlinie 2019/882) in Kraft. Damit
sind nicht mehr nur öffentliche Stellen,
sondern auch Unternehmen in der
Privatwirtschaft verpflichtet, ihre
digitalen Produkte und
Dienstleistungen barrierefrei
zu gestalten – etwa in Online-Shops,
digitalen Marktplätzen oder mobilen Apps.
Was
bedeutet das konkret für Ihr
Unternehmen? Sie müssen
sicherstellen, dass unter anderem folgende
Anforderungen erfüllt sind:
-
barrierefreie
Webseiten und mobile Anwendungen
-
barrierefreie
PDF-Dokumente und Formulare
-
verständliche und
zugängliche Inhalte für alle
Nutzergruppen
Doch Barrierefreiheit bietet
nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern
auch handfeste wirtschaftliche Vorteile:
-
Sie erreichen bis zu
20 % mehr
potenzielle Kund:innen
-
Sie verbessern die
Usability
und senken die Absprungrate
-
Sie erhöhen Ihre
Wettbewerbsfähigkeit,
z. B. bei Ausschreibungen
-
Und Sie
positionieren sich als zukunftsfähiges
und inklusives
Unternehmen
Unser
Weiterbildungsangebot unterstützt Sie
auf diesem Weg. Mit unseren praxisnahen
Seminaren und Workshops – ob als offene Schulung
oder Inhouse-Angebot
– machen wir Sie fit für die digitale
Barrierefreiheit. Egal, ob Sie einen
Einstieg suchen oder bereits konkrete
Maßnahmen planen.
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