Aufnahmebedingungen
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Berufsausbildung in einem für die Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens 2 Jahren sowie
- eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr, bei Teilzeitunterricht kann die spätere einschlägige berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während des Besuchs der Fachschule abgeleistet werden
- oder eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren (sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitausbildung).
Zuletzt aktualisiert am 03.07.2024 von GRUNDIG AKADEMIE.