Was passiert, wenn ich mich in Teilzeit angemeldet habe, aber nun merke, dass ich das nicht bis zum Ende durchhalte?
Sie können den 2. Ausbildungsabschnitt in Vollzeit fortführen – das heißt, dass Sie uns im 4. Halbjahr (= Ende des 1. Ausbildungsabschnittes) Bescheid geben müssen.
Im Vorfeld sollten Sie die Details mit Ihrem Arbeitgeber klären.
Zuletzt aktualisiert am 21.07.2025 von GRUNDIG AKADEMIE.