Leistungsnachweise
Der Nachweis des Leistungsstands erfolgt durch Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Dokumentationen, mündliche und gegebenenfalls praktische Leistungen.
In zwei- und mehrstündigen Fächern sind im Schuljahr mindestens zwei Schulaufgaben zu fertigen und mindestens ein mündlicher Leistungsnachweis zu erheben.
Die Schule hat im Benehmen mit der Lehrerkonferenz eine über die Mindestzahl hinausgehende Anzahl der im Schuljahr zu fordernden Leistungsnachweise festgelegt (abhängig von der Wochenstundenzahl der jeweiligen Fächer).
Zuletzt aktualisiert am 11.04.2024 von GRUNDIG AKADEMIE.