Notengebung
Die Note des Zwischenzeugnisses bzw. die Jahresfortgangsnote eines Fachs wird auf Grund der Einzelnoten für schriftliche, mündliche und gegebenenfalls praktische Leistungsnachweise in pädagogischer Verantwortung festgesetzt.
Zur Wahrung der Gleichbehandlung der Teilnehmer hat die Schulleitung im Benehmen mit der Lehrerkonferenz eine Berechnungsgrundlage für die Bildung der Noten festgelegt. Diese hat für die Lehrkräfte unbeschadet ihrer pädagogischen Verantwortung bindende Wirkung.
Zuletzt aktualisiert am 11.04.2024 von GRUNDIG AKADEMIE.