Modellrechnung Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten1.
Ausgenommen hiervon sind die Kosten für Studienmaterialien. Über den restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies2
Darlehen angeboten.
Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
| abzüglich Zuschuss Aufstiegs-BaföG |
1.825,00
EUR (-50%)
|
| Betrag Darlehen KfW-Bank |
1.825,00
EUR |
| abzüglich 50% Nachlass bei bestandener Prüfung |
912,50EUR (-50%) |
|
zu leistender Restbetrag
|
912,50
EUR
|
| Gesamtförderung |
75% |
2.737,50
EUR |
| Meisterbonus Freistaat Bayern |
3.000,00
EUR |
|
Tatsächliche Kosten
|
-2.087,50
EUR
|
1Förderfähig sind auch Prüfungsgebühren. Diese werden durch die zuständige Prüfungsstelle (IHK) erhoben und sind daher hier nicht berücksichtigt.
2§ 13 Abs. 3 AFBG :"[…]während der Dauer der Maßnahme und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren, längstens jedoch während eines Zeitraums von sechs Jahren […]."
Bei Vollzeitveranstaltungen gibt es die Möglichkeit, Unterhalt zu beantragen. Da dieser anders als der Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungskosten einkommensabhängig ist, verzichten wir auf eine modellhafte Darstellung.
Download Informationsblatt Aufstiegs-BAföG