Als Umweltbeauftragter sind Sie verantwortlich für die Gewährleistung der erforderlichen Maßnahmen im betrieblichen Umweltschutz.
Damit arbeiten Sie stets in einem Risikobereich, in dem es auch bei gewissenhaftesten Vorkehrungen unter Umständen zu technischen Störungen und unerwarteten Zwischenfällen kommen kann.
Daher ist es wichtig zu wissen, wie und wodurch Umweltbeauftragte für eventuelle Fehler bei ihrer betrieblichen Tätigkeit seitens ihres Arbeitgebers und von Dritten schadensrechtlich belangt werden können.
Immissionsschutz-, Abfall-, Umwelt-, Gewässerschutzbeauftragte, Ingenieure und Mitarbeiter, die mit Umweltschutzaufgaben betraut sind, Geschäftsführer
Das Seminar befasst sich mit allen Haftungstatbeständen, die für den Teilnehmerkreis bedeutsam werden können. Wir betrachten die Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Pflichten. Dazu gehören auch Ansprüche aus dem neuen Umweltschadengesetz, dessen Folgen versicherungsrechtlich noch nicht festgesetzt sind. Das Seminar zeigt Ihnen, wie Sie sich entlasten können und welche Delikte bei Ihrer Tätigkeit in Betracht kommen könnten.
Seminar, das ohne Veränderung von Inhalten und Dauer für eine Gruppe von Teilnehmern gebucht wird. Ort und Beginn werden individuell abgestimmt.
zzgl. Reisekosten für den Trainer in Höhe von 0,50 € je km ab Nürnberg zum Veranstaltungsort und zurück, zzgl. pauschal 100,- € Hotelkosten für den Trainer pro Tag ab 200 km
inkl. Seminarunterlagen
Maximal 12 Teilnehmer
Thorsten Meynigmann
+49 911 95117-240