Qualifizierungschancengesetz
Profitieren Sie von der Förderung beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte! Das Qualifizierungschancengesetz ist seit dem 01. Januar 2019 in Kraft
Worum geht es?
"Bis 2025 werden in etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze durch Automatisierung und technologischen Fortschritt verschwinden, aber gleichzeitig entstehen 2,1 Millionen neue Jobs. …“, sagte Bundesarbeitsminister Heil am 30. November vor dem Beschluss im Bundestag. Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit ausgebaut.
Was wird gefördert?
Die Arbeitsagentur unterstützt in zwei Richtungen – Weiterbildungsberatung und Förderung der Kosten für Weiterbildung.
- Weiterbildungsberatung
- Beschäftigte und Arbeitgeber können künftig auf ein erweitertes Beratungsangebot zurückgreifen.
- Förderung der Weiterbildungskosten
- Die Bundesagentur übernimmt einen Teil der Weiterbildungskosten in Abhängigkeit von der Betriebsgröße
- Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie ihre Beschäftigten während der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen
Welche Zielgruppe kann gefördert werden?
Alle Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße
Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?
- Ihr Berufsabschluss sollte länger als 4 Jahre zurückliegen
- In den zurückliegenden 4 Jahren sollten Sie nicht an einer nach § 82 SGB III geförderten Anpassungsqualifizierung teilgenommen haben
Wie sehen die Förderleistungen durch die BA aus?
Abschlussorientierte Weiterbildung
Zielgruppe
Ungelernte und geringqualifizierte Arbeitnehmer
Vorhandene Qualifikation
Keine (im Kontext nützliche) vorhanden
Angestrebtes Ziel
Anerkannter Berufsabschluss
- Vorbereitung auf Externenprüfung
- Umschulung
- Teilqualifikation (TQ)
Qualifizierung / Weiterbildung
In der Regel:
- Um 1/3 verkürzte Ausbildung bei Umschulungen
- 3 - 8 Monate Vorbereitung auf Externenprüfung
- 2 - 6 Monate pro Modul bei TQ (5-8 Module)
Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
Betriebsgröße | |||
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Keine Einschränkungen | |||
Lehrgangskosten | |||
Lehrgangskosten zu 100% | |||
Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) | |||
zu 100% |
Anpassungsqualifizierung
Zielgruppe
Alle Beschäftigten unabhängig von Ausbildung und Alter
Vorhandene Qualifikation
Berufsabschluss liegt i. d. R. mehr als 4 Jahre zurück
Keine durch die BA geförderte Weiterbildungen in den letzten 4 Jahren
Angestrebtes Ziel
Für den Arbeitsmarkt sinnvolle Weiterbildung
- Keine Qualifizierung, die rechtlich vorgeschrieben ist
- Nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogen
- AZAV zertifiziert
Qualifizierung / Weiterbildung
Dauer mindestens 160 Stunden pro Mitarbeiter
Flexibel in Aufbau und Durchführung
- Modular
- E-Learning
- VZ / TZ / berufsbegleitend
Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
1) bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung
Kontakt
Güler Dalman
Senior Director Business Development
+49 911 95117-232