Profitieren Sie von der Förderung beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte!

Qualifizierungs­chancen­gesetz

Profitieren Sie von der Förderung beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte! Das Qualifizierungschancen­gesetz ist seit dem 01. Januar 2019 in Kraft

Worum geht es?

"Bis 2025 werden in etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze durch Automatisierung und technologischen Fortschritt verschwinden, aber gleichzeitig entstehen 2,1 Millionen neue Jobs. …“, sagte Bundesarbeitsminister Heil am 30. November vor dem Beschluss im Bundestag. Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit ausgebaut.

Was wird gefördert?

Die Arbeitsagentur unterstützt in zwei Richtungen – Weiterbildungsberatung und Förderung der Kosten für Weiterbildung.

  • Weiterbildungsberatung
    • Beschäftigte und Arbeitgeber können künftig auf ein erweitertes Beratungsangebot zurückgreifen.
  • Förderung der Weiterbildungskosten
    • Die Bundesagentur übernimmt einen Teil der Weiterbildungskosten in Abhängigkeit von der Betriebsgröße
    • Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie ihre Beschäftigten während der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen

Welche Zielgruppe kann gefördert werden?

Alle Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße

Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

  • Ihr Berufsabschluss sollte länger als 4 Jahre zurückliegen
  • In den zurückliegenden 4 Jahren sollten Sie nicht an einer nach § 82 SGB III geförderten Anpassungsqualifizierung teilgenommen haben

Wie sehen die Förderleistungen durch die BA aus?

Abschlussorientierte Weiterbildung


Zielgruppe

Ungelernte und geringqualifizierte Arbeitnehmer

Vorhandene Qualifikation

Keine (im Kontext nützliche) vorhanden

Angestrebtes Ziel

Anerkannter Berufsabschluss

  • Vorbereitung auf Externenprüfung
  • Umschulung
  • Teilqualifikation (TQ)

Qualifizierung / Weiterbildung

In der Regel:

  • Um 1/3 verkürzte Ausbildung bei Umschulungen
  • 3 - 8 Monate Vorbereitung auf Externenprüfung
  • 2 - 6 Monate pro Modul bei TQ (5-8 Module)

Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)


Betriebsgröße
Keine Einschränkungen
Lehrgangskosten
Lehrgangskosten zu 100%
Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ)
zu 100%

Anpassungsqualifizierung


Zielgruppe

Alle Beschäftigten unabhängig von Ausbildung und Alter

Vorhandene Qualifikation

Berufsabschluss liegt i. d. R. mehr als 4 Jahre zurück
Keine durch die BA geförderte Weiterbildungen in den letzten 4 Jahren

Angestrebtes Ziel

Für den Arbeitsmarkt sinnvolle Weiterbildung

  • Keine Qualifizierung, die rechtlich vorgeschrieben ist
  • Nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogen
  • AZAV zertifiziert

Qualifizierung / Weiterbildung

Dauer mindestens 160 Stunden pro Mitarbeiter
Flexibel in Aufbau und Durchführung

  • Modular
  • E-Learning
  • VZ / TZ / berufsbegleitend

Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)


Betriebsgröße
Lehrgangskosten
Arbeitsentgelt­zuschuss (AEZ)
< 10 MA
bis 100%
bis 75% AEZ
10-249 MA
bis 50%
bis 50% AEZ
250-2.499 MA
bis 25%
bis 25% AEZ
Ab 2.500 MA
bis 20% 1)
bis 25% AEZ

1) bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung

Kontakt

Güler Dalman


Güler Dalman

Senior Director Business Development


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+49 911 95117-232

gueler.dalman@grundig-akademie.de