Bestimmte Arbeitsgeräte dürfen nur dann benutzt werden, wenn sich der Unternehmer davon überzeugt hat, dass seine Mitarbeiter die fachliche und gesundheitliche Eignung zum Bedienen dieser Geräte mitbringen. Hierzu gehören zum Beispiel Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Teleskopmaschinen und Krane.
Die Feststellung der fachlichen Eignung erfolgt rechtssicher durch eine auf die spezielle Geräteart zugeschnittene Ausbildung nach den Vorgaben der DGUV.
Für Flurförderzeuge (Gabelstapler) gilt der DGUV-Grundsatz 308-001, der eine mindestens zweitägige Ausbildung vorschreibt.
Bediener von Gabelstaplern (Flurförderzeugen)
Durch das Bestehen beider Prüfungen haben Sie Ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse nachgewiesen und erhalten den Bedienerausweis für die „Allgemeine Qualifizierung Stufe 1“.
Trainer-Input, Einzelarbeit, Praktische Unterweisung
In der theoretischen Ausbildung am ersten Tag beschäftigen Sie sich mit folgenden Themen:
Am Ende des theoretischen Unterrichtes erfolgt eine schriftliche Prüfung.
Am zweiten Tag erfolgt die praktische Ausbildung am Gabelstapler. Hier lernen Sie den fachkundigen und sicherheitsbewussten Umgang mit dem Stapler:
Am Ende des einen oder mehrerer Praxistage erfolgt eine praktische Prüfung.
Nur als Inhouse Training buchbar. Entsprechende Geräte bzw. Maschinen müssen zur Verfügung gestellt werden.
Nur als Inhouse Training buchbar. Entsprechende Geräte bzw. Maschinen müssen zur Verfügung gestellt werden.
Seminar, das ohne Veränderung von Inhalten und Dauer für eine Gruppe von Teilnehmern gebucht wird. Ort und Beginn werden individuell abgestimmt.
zzgl. Reisekosten Trainer in Höhe von 250,- € für den 1. Tag und 100,- € für jeden weiteren Tag
Zertifikat der GRUNDIG AKADEMIE