Nach DGUV Vorschrift 3 dürfen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur Elektrofachkräfte arbeiten. Stehen diese Fachkräfte nicht (in ausreichendem Maße) zur Verfügung, können die Unternehmen spezielle „elektrotechnisch unterwiesene Personen“ (EUP) einsetzen. Als EUP gilt, wer durch eine Elektrofachkraft für eine bestimmte Arbeit angelernt und eingewiesen worden ist. Die EUP muss dabei über die möglichen Gefahren sowie notwendige Schutzeinrichtungen und -maßnahmen unterrichtet werden.
Schichtführer, Schlosser, Instandhalter, Maschinenfahrer, Hausmeister, Monteure, Sicherheitsbeauftragte in Energieversorgungs- und Industriebetrieben, die nach DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) als elektrotechnische Laien (Nichtelektriker) gelten und Arbeiten an elektrischen Anlagen in Zukunft als EUP nach DIN VDE 1000-10 und 0105-100 durchführen sollen und auch ohne elektrotechnische Fachausbildung, allerdings unter Aufsicht einer Befähigten Person (z.B. VEFK), mit der Prüfung und Beurteilung von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmitteln nach DIN VDE 0701-0702 betraut werden.
Dieses fundierte Seminar vermittelt den Teilnehmern die erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse und gibt Anleitungen zu den notwendigen betrieblichen Einweisungen und dem Bestellvorgang zur elektrotechnisch unterwiesen Person.
Nürnberg
12.10.2026 - 13.10.2026
Nürnberg
12.10.2026 - 13.10.2026
inkl. digitaler Lehrunterlagen, Mittagessen und Getränken (beides nur bei Präsenz)
Seminar, das ohne Veränderung von Inhalten und Dauer für eine Gruppe von Teilnehmern gebucht wird. Ort und Beginn werden individuell abgestimmt.
Bei Präsenzveranstaltungen zzgl. Fahrtkosten und ggf. Übernachtungskosten. Online ohne weitere Kosten.
inkl. Seminarunterlagen
Max. 12 Teilnehmer
Zertifikat der GRUNDIG AKADEMIE