Die Prüfung zur Feststellung der elektrischen Sicherheit ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel können durch befähigte Personen oder durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Elektrotechnische unterwiesene Personen durften nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3) Wiederholungsprüfungen durchführen.
Eine Prüfung allein durch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) ist auf Grund der Festlegungen in der TRBS „Befähigte Personen - Besondere Anforderungen – Elektrische Gefährdungen“ nicht mehr möglich. Dennoch ist es möglich, dass in einem Prüfteam (z. B. Elektrofachkraft/elektrotechnisch unterwiesene Person) die elektrotechnisch unterwiesene Person im Rahmen von Wiederholungsprüfungen Tätigkeiten übernimmt und damit die Elektrofachkraft unterstützt.
Alle Personen, die im Sinne DGUV Vorschrift 3 für die Prüfung von ortsveränderlichen elektri. Betriebsmitteln in Handwerk, Industrie, Dienstleistung und Verwaltung zuständig sind.
Jedes Unternehmen ist nach DGUV Vorschrift 3 und verschiedenen DIN VDE zur regelmäßigen Prüfung der elektrischen Betriebsmittel verpflichtet. Die Teilnehmer erfahren in Kleinstgruppen die juristischen und fachlichen Vorgaben für die Durchführung nach Instandsetzung und Wiederholungsprüfungen. Es werden Methoden zum rationellen Prüfen bei wiederkehrenden Prüfungen vorgestellt.
Nürnberg
25.09.2025 - 26.09.2025
Nürnberg
25.09.2025 - 26.09.2025
inkl. digitaler Lehrunterlagen, Mittagessen und Getränken (beides nur bei Präsenz)
Seminar, das ohne Veränderung von Inhalten und Dauer für eine Gruppe von Teilnehmern gebucht wird. Ort und Beginn werden individuell abgestimmt.
Bei Präsenzveranstaltungen zzgl. Fahrtkosten und ggf. Übernachtungskosten. Online ohne weitere Kosten.
inkl. Seminarunterlagen
Max. 12 Teilnehmer
Zertifikat der GRUNDIG AKADEMIE