Wir bieten Ihnen die passenden Pflichtseminare für Elektrotechnik und weiterführende Lehrgänge an

Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte wiederkehrende Tätigkeiten DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 / TRBS 1203)

Die neuen gesetzlichen Regelungen ermöglichen Unternehmen, bestimmte wiederkehrende elektrotechnische Tätigkeiten von „Nicht-Elektrofachkräften“ durchführen zu lassen, wenn sich die Mitarbeiter zur „Elektrofachkraft für festgelegte, wiederkehrende Tätigkeiten“ ausbilden lassen. Dies bringt Ihrem Unternehmen Wettbewerbsvorteile. Sie reduzieren Kosten durch geringere Fremdleistungen, da Sie Lösungen aus einer Hand anbieten und erhöhen gleichzeitig die Zufriedenheit ihrer Kunden.

Informationen zur Schulung und zu den grundlegenden Anforderungen an die Ausbildung
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektro­fachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist gemäß DGUV Vorschrift 3 eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.
Die Ausbildung erfolgt als theoretische Ausbildung und als praktische Ausbildung an jeweils 5 Tagen.
Die praktische Ausbildung muss an den in Frage kommenden Betriebsmitteln durchgeführt werden und die Fertigkeiten vermitteln, mit denen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse für die festgelegten Tätigkeiten sicher angewendet werden können.
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, in der der Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis nachweisen muss. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat der GRUNDIG AKADEMIE ausgestellt, in dem bescheinigt wird, mit welchen Tätigkeiten der Teilnehmer künftig vom Unternehmer beauftragt werden darf.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Während die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in ihrem Spezialbereich eigenständig arbeiten darf,  ist es der elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) nur erlaubt unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft zu arbeiten. Die EuP muss für eine bestimmte Arbeit angelernt und eingewiesen werden und dabei über die möglichen Gefahren sowie notwendige Schutzeinrichtungen und -maßnahmen unterrichtet werden. Es bedeutet nicht, dass die Leitung- und Aufsichtführende Elektrofachkraft (EFK) permanent anwesend sein muss. Die EFK muss sich in geeigneten Zeitabständen davon überzeugen, dass die EuP den gegebenen Anweisungen (am besten schriftliche Arbeitsanweisungen) Folge leistet.

Seminare zum Thema Elektrofachkraft für festgelegte wiederkehrende Tätigkeiten und Elektrotechnisch unterwiesene Person

Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte wiederkehrende Tätigkeiten - Theorie (1/2)

Nächster Termin

24.06.2024 - 28.06.2024

Nürnberg

weiterer Termin verfügbar

Dauer

5 Tage

Standardpreis

1.190,00 EUR

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Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte wiederkehrende Tätigkeiten - Praxis (2/2)

Nächster Termin

01.07.2024 - 05.07.2024

Nürnberg

weiterer Termin verfügbar

Dauer

5 Tage

Standardpreis

1.290,00 EUR

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Elektrofachkraft für festgelegte wiederkehrende Tätigkeiten – interaktiver Online-Lehrgang (Hybrid-Format)

Nächster Termin

Seminarbeginn variabel - 05.07.2024

Online-Session

weiterer Termin verfügbar

Dauer

80 Unterrichtsstunden

Standardpreis

2.480,00 EUR

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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) - Weiterbildung für Nichtelektriker gemäß DGUV Vorschrift 3

Nächster Termin

06.05.2024 - 07.05.2024

Online-Session

Durchführung garantiert!

4 weitere Termine verfügbar

Dauer

2 Tage

Standardpreis

730,00 EUR

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Jahresunterweisung (DGUV Vorschrift 1) für Elektrofachkräfte (für alle Fachrichtungen)

Nächster Termin

13.06.2024

Nürnberg

weiterer Termin verfügbar

Dauer

8 Unterrichtsstunden

Standardpreis

400,00 EUR

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Jahresunterweisung (DGUV Vorschrift 1) für Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP)

Nächster Termin

13.06.2024

Nürnberg

weiterer Termin verfügbar

Dauer

1 Tag

Standardpreis

375,00 EUR

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